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Für alle Arzneimittel außer für Impfstoffe wählen Sie bitte "Allgemeines Meldeformular". Für Meldungen nach COVID-19-Impfung wählen Sie bitte "COVID-19-Impfstoff-Meldeformular". Für Meldungen nach allen anderen Impfungen ist das "Impfstoff-Meldeformular" die richtige Wahl.

Nach Abschluss Ihrer Meldung erhalten Sie eine Bearbeitungsnummer. Diese dient nicht der persönlichen Kontaktaufnahme, denn eine individuelle Beratung kann und darf die zuständige Bundesoberbehörde (Paul-Ehrlich-Institut oder Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte) nicht anbieten. Die Institute benötigen Ihre Meldung zur Überwachung der Arzneimittelsicherheit, um bisher unbekannte Risiken nach Gabe der Arzneimittel bzw. nach Impfung erkennen zu können.

Die Meldung für andere Personen ist möglich, wenn Sie diese betreuen, z. B. als Patient oder Patientin, im Namen Ihres Kindes oder eines/einer Angehörigen. Die Meldung geht direkt an die zuständigen Bundesoberbehörden.

Zur Diagnose und Therapie der Symptome oder Beschwerden sollten Sie unverzüglich einen Arzt/eine Ärztin kontaktieren.

Danke, dass Sie mit Ihrer Nebenwirkungsmeldung einen wichtigen Beitrag zur Arzneimittelsicherheit leisten.

Weitere Informationen

Häufige Fragen

Woher weiß ich, dass eine Nebenwirkung aufgetreten ist?

Eine Nebenwirkung (auch unerwünschte Arzneimittelwirkung genannt) ist eine schädliche und unbeabsichtigte Reaktion auf ein Arzneimittel, einschließlich eines Impfstoffes.

Mit der Meldung von Verdachtsfällen können Sie den Behörden bei der Überwachung der Arzneimittel/ Impfungen helfen. Dies ist ein wichtiger Beitrag zu sichereren Anwendung von Arzneimitteln und Impfstoffen.

Welche Angaben sollte ich machen?

Wenn möglich, sollte die Meldung folgende Angaben enthalten:

  • Informationen zur Person, bei der die Nebenwirkung aufgetreten ist (wie Alter und Geschlecht);
  • eine Beschreibung der Nebenwirkung;
  • die Dosis und die Bezeichnung des Arzneimittels/ Impfstoffes, von dem vermutet wird, dass es zu einer Nebenwirkung geführt hat (Handelsname und Wirkstoffbezeichnung);
  • die Chargenbezeichnung des Arzneimittels/ Impfstoffes (ist auf der Verpackung angegeben);
  • alle anderen Arzneimittel/ Impfstoffe, die etwa zur gleichen Zeit eingenommen/ gespritzt wurden (einschließlich nicht verschreibungspflichtiger Arzneimittel, pflanzlicher Arzneimittel und Verhütungsmittel);
  • alle anderen gesundheitlichen Probleme der betroffenen Person bei der die Nebenwirkung aufgetreten ist.

Diese Angaben werden über das Meldeformular auf dieser Webseite abgefragt. Pflichtfelder sind gekennzeichnet.

Wie funktioniert das Melden?

Verdachtsfälle von Nebenwirkungen können Sie über diese Webseite melden.

Über die Buttons "Allgemeines Meldeformular", "COVID-19-Impfstoff" bzw. "Impfstoff-Meldeformular" gelangen Sie zur jeweiligen Online-Meldung.

Die Meldungen gehen direkt an die Bundesoberbehörden Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) oder Paul-Ehrlich-Institut (PEI).

Druckbare Formulare finden Sie auf den Webseiten www.bfarm.de bzw. www.pei.de.

Darüber hinaus können Verdachtsfälle von Nebenwirkungen per Post oder als E-Mail an das PEI bzw. das BfArM gemeldet werden. Die Adressen finden Sie in der Packungsbeilage bzw. auf den Webseiten der Behörden.

Was geschieht mit meiner Meldung, nachdem ich sie abgeschickt habe?

Ihre Meldung wird zusammen mit allen Meldungen und verfügbaren Informationen zu dem Arzneimittel/ Impfstoff von Mitarbeitern der Bundesoberbehörden geprüft, um festzustellen, ob die übermittelten Informationen in der Meldung ein neues Risikosignal darstellen Nach der Bewertung der neuen Informationen und aller verfügbaren Daten aus den wissenschaftlichen Veröffentlichungen können die Bundesoberbehörden gegebenenfalls risikominimierende Maßnahmen anordnen.